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Dienstag, 2. März 2010

Heiraten - rechtlich

Heiraten ist nicht nur romantisch, es soll auch bei der niederländischen Bürokratie festgelegt werden. Dass wird in Deutschland nicht viel anders sein. Deine Hochzeit muss vom Standesbeamte bestätigt werden. Zuerst muss man das Aufgebot bestellen. Wann? Das kann spätestens zwei Wochen, frühestens ein Jahr vorher.

Was muss man mitbringen?

  • der Geburtsschein oder ein Auszug aus dem Personenstandregister
  • Namen und Adressen und eine Kopie vom Personalausweis von den (zwei bis vier) Zeugen.
  • Datum und Termin von der Hochzeit.
  • Scheidungsurkunde (wenn man eher verheiratet war).
  • Dokument Beendigung der Lebenspartnerschaft (wenn man eher zusammengelebt hat.)

Ehevertrag
Wo kann man einen Ehevertrag abschließen? Zuerst muss man den Gang zum Notar machen. Eheleute können vor oder auch während der Ehe einen Ehevertrag schließen. Da in Eheverträgen wirtschaftlich sehr weitgehende Regelungen getroffen werden können, ist die notarielle Beurkundung des Ehevertrages gesetzlich vorgeschrieben.> Man kann einen Ehevertrag abschließen wenn ein Ehegatte wesentlich finanzkräftiger ist als der andere (Vermögenssicherung). Auch kann Schutz beim Unternehmensrisiko einen Grund sein.